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Gesetzesverabschiedung

Bundestag verabschiedet Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2014, das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschiedet. Mit dem Gesetz wird eine Lohnersatzleistung in Höhe von 90 Prozent des Nettogehaltes eingeführt. Sie wird an Beschäftigte gezahlt, wenn diese eine zehntägige Berufsauszeit nehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Ab kommendem Jahr gibt es zudem einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 24-monatige Familienpflegezeit. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen.

 

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Ramona Jacob
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