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Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Änderungen sollen 2015 in Kraft treten

Im Deutschen Bundestag fand am 14.11.2014 die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf statt. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verzahnt und weiterentwickelt. Pflegende Angehörige werden dadurch spürbar entlastet.

 

Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.

 

"Wir wollen den Familien, insbesondere für sehr belastende Situationen, den Rücken stärken", so Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. Daher wird auch künftig eine Freistellung möglich sein, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich betreut werden soll. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase findet ebenfalls Berücksichtigung. Die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können, beträgt insgesamt 24 Monate. Darüber hinaus wird der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen zeitgemäß erweitert. Künftig werden auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen.

 

Die Neuregelungen sollen zu Beginn 2015 in Kraft treten.

 

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